Hintergrund

Die Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs in Krankenhäusern nach §23 Abs. 4 Satz 2 IfSG ist im Juli 2013 im Bundesgesundheitsblatt 2013 56:996–1002 bekanntgegeben worden. Damit ist es für alle Krankenhäuser verpflichtend, diese Daten zu erheben.

Wie lässt sich diese immer wiederkehrende Datenerhebung schnell und einfach durchführen? Wie lassen sich diese Daten so vorbereiten, dass für einen Vergleich im ADKA-if-Projekt möglichst wenig Aufwand nötig ist?